Migrationsrecht


»Geld gewährt man viel schneller und leichter Asyl als Menschen.«

Ernst Ferstl, Bemerkenswert (ASARO Verlag, 2006)


Ausländerrecht


Das Ausländerrecht ist vorrangig für solche Personen relevant, die einen bestimmten Aufenthaltstitel ersuchen und von den Behörden nicht erteilt bekommen. Dies kann etwa vorkommen, wenn eine befristete Aufenthaltserlaubnis in die unbefristete Niederlassungserlaubnis geändert werden kann.

Es kann aber auch vorkommen, dass bereits ein Aufenthaltstitel durch die Behörden erteilt worden ist, dieser aber aus verschiedenen Gründen widerrufen werden soll. In der Praxis handelt es sich dabei häufiger um Fälle einer Ausweisung wegen begangener Straftaten oder um den Widerruf einer positiven Asylentscheidung.

Das Ausländerrecht kann in Form des Aufenthaltsrecht aber auch für AsylbewerberInnen wichtig werden – sei es in Form von Aufenthaltstiteln wegen guter Integrationsleistung oder über die neueren Regelungen zur Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung.

In gewisser Weise verwandt mit dem Ausländerrecht ist auch die Frage der Staatsangehörigkeit und somit auch der Einbürgerung. Wer sich bereits längerfristig in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, sollte diese Frage jedenfalls in Erwägung ziehen.

Asylrecht


Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Asylverfahren kann aufgrund der mäßig guten Kommunikation von wichtigen Informationen durch die Behörden gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Die Erfahrung zeigt leider, dass ein Großteil der AsylbewerberInnen und HelferInnen erst nach einem negativen Bescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtlichen Rat bei einem Anwalt sucht.

Dabei ist vielen nicht bewusst, dass dann bereits ein ganz essentieller Teil des Verfahrens vorüber ist: die Anhörung beim Bundesamt. Probleme in der Anhörung werden die Person bis ans Ende des Asylverfahrens begleiten. Sobald das Protokoll über diese Anhörung in der Welt ist, ist es häufig nur unter großem Kampf möglich, Fehler darin zu korrigieren oder Ergänzungen glaubhaft zu machen – wenn überhaupt.

Es ist daher ganz wichtig, vor der Anhörung („Interview“) beim Bundesamt informiert und vorbereitet in dieses Gespräch zu gehen. Für das Bundesamt sind die Anhörungen aufgrund der hohen Anzahl ein Massengeschäft – für den einzelnen Flüchtling aber nicht. Häufig werden daher in Unkenntnis schwere Fehler gemacht.