»Beim Strafen muss ganz besonders der Zorn ausgeschlossen bleiben. Denn wer im Zorn straft, wird nimmer jene rechte Mitte inne halten, die zwischen dem zu viel und zu wenig liegt.«
Marcus Tullius Cicero
Rechtsanwalt für Geschädigte
(in Bearbeitung)
Rechtsanwalt für Beschuldigte
(in Bearbeitung)